COVID 19: die momentan gültigen Regeln nach dem Lockdown
So funktioniert 2-G in Österreich:
Nach Ende des Lockdowns gilt in Österreich wieder die sogenannte 2-G-Regel („geimpft oder genesen“) sowie eine FFP2-Maskenpflicht in vielen Bereichen. Die Detail-Regelungen aus heutiger Sicht:
2-G („geimpft oder genesen“) gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, Seilbahnen, auf Adventmärkten oder bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur).
Corona-Tests jeglicher Art (PCR-, Antigen- und Antikörper-Tests) sind nicht als Eintrittsnachweise zulässig.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentliche Bereiche in geschlossenen Räumen. In der Gastronomie ist die FFP2-Maske auf dem Weg zu und von den Sitzplätzen zu tragen, in der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Innenräumen.
In der Gastronomie ist um 23 Uhr Sperrstunde Nachtgastronomie und Après-Ski sind vorerst nicht möglich.
Die Gültigkeit der Impfzertifikate beträgt 270 Tage ab erfolgter Vollimmunisierung. (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung als vollständig geimpft.) Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.
Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen.
Für schulpflichtige Kinder gilt der sogenannte Ninja Pass aus den österreichischen Schulen. Eine praktikable Regelung für die Ferienzeit sowie für alle, die über keinen Ninja Pass verfügen, wird gerade finalisiert. Wir informieren euch an dieser Stelle, sobald sie uns vorliegt.